Gouverneur
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Der Gouverneur (aus dem Französischen; engl. Governor, span. Gobernador, russ. Губернатор (gubernator) dt. Regent) ist der Leiter eines zivilen oder militärischen Bereichs, der sich auf ein mehr oder weniger begrenztes Gebiet bezieht.
Zivile Gouverneure gibt es z.B.
- in den Bundesstaaten der USA (wo sie den österreichischen Landeshauptmännern bzw. den deutschen Ministerpräsidenten oder Schweizer Landammännern entsprechen), vgl. Gouverneur (USA)
- in Russland, vgl. Gouverneur (Russland)
- in den Bundesstaaten Brasiliens
- in den argentinischen Provinzen
- in denjenigen Mitgliedsländern des Commonwealth of Nations, in denen Staatsoberhaupt die britische Königin ist, wird mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs die Königin durch einen Generalgouverneur vertreten. (Der Vertreter der britischen Krone, also der Regierung des Vereinigten Königreichs ist hingegen der Hochkommissar.)
- in den türkischen Provinz als Provinzleiter.
In Zeiten des Kolonialismus und Imperialismus waren die Gouverneure die Verwalter einer Kolonie, die entweder direkt vom König/Kaiser oder vom zuständigen Vizekönig/Generalgouverneur eingesetzt wurden.
Militär-Gouverneure sind die obersten Befehlshaber einer Festung, einer Garnison, eines militärischen Standortes oder eines militärisch besetzten Gebiets (Landes) (Okkupation), vgl. Gouverneur (Militär).
Als Gouverneur wird ferner auch der Chef (Präsident) einer Notenbank bezeichnet.



