Gewehr
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| Bild:Disambig-grau.png | Dieser Artikel behandelt das Gewehr als Schusswaffe. Die Eckzähne der männlichen Schweine werden ebenfalls als Gewehre bezeichnet. |
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Bild:SpringfieldGewehr1903.jpeg Springfield-Gewehr 1903 |
Als Gewehr, unter Fachleuten auch Langwaffe, bezeichnet man Schusswaffen mit einer Länge des Laufes von über 30 cm und einer Gesamtlänge von über 60 cm. Eine Langwaffe wird von einer Person getragen, bedient und von der Schulter aus abgeschossen.
Das Wort Gewehr stammt von dem altdeutschen Wort "weri" ab, was so viel wie Befestigung oder Verteidigung bedeutet. Der ursprüngliche Sinn lebt in dem Wort Wehr (Staudamm) weiter. Durch Kollektivbildung entstand das Wort "giweri" welches schließlich auf jegliche "abwehrende" Waffe, auch Blankwaffen übertragen wurde. Vor Erfindung der Feuerwaffen beschrieb "Gewehr" eine Waffe jeder Art. Ein sprachliches Relikt für ein "nichtfeuerndes Gewehr" ist das Seitengewehr.
Gewehre werden für die Jagd, Schießsport und für Kriegszwecke eingesetzt. Man unterscheidet anhand der inneren Beschaffenheit des Laufes vor allem zwei Arten von Gewehren, nämlich Flinten und Büchsen. Bei Militär und Polizei werden gezogene langläufige Handfeuerwaffen in der Regel als Gewehr bezeichnet.
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Einzellader
Bild:Gewehr-Buegelverschluss.png Einzellader sind Gewehre, auch mit mehreren Läufen, bei denen der Lauf (die Läufe) mit der Patrone von Hand geladen wird; die abgeschossenen Patronenhülsen entweder von Hand entfernt oder automatisch mit einem Ejektor ausgeworfen werden.
Auch Vorderlader sind naturgemäß Einzellader. Moderne Gewehre sind ausnahmslos Hinterlader.
Mehrlader oder Repetiergewehre
Mehrlader oder Repetiergewehre sind Gewehre, bei denen die Patrone durch eine manuelle Rückhol- und Vorschubbewegung des Verschlusses aus dem Magazin zugeführt wird. Beim Zurückziehen des Verschlusses, wird die leere Patronenhülse mit Hilfe des Ausziehers aus dem Lauf gezogen und am Ende der Rückholbewegung durch den Auswerfer ausgeworfen. Beim Entriegeln der Kammer wird der Schlagbolzen im Verschluss bereits neu gespannt. Bei der anschließenden Vorschubbewegung des Verschlusses wird eine neue Patrone aus dem Magazin mitgenommen und in den Lauf eingeführt. Beim Herunterdrücken des Kammerstengels verriegelt der Verschluss und die Waffe ist schussbereit.
Literarisch berühmt wurde durch Karl May der fiktive "Henrystutzen" von Old Shatterhand, der 25 Kugeln aufnehmen konnte.
Selbstladegewehre
Halbautomatische Gewehre, auch Selbstlader oder "Halbautomaten" genannt, sind Waffen, bei denen nach einem Schuss durch Rückstoß (Rückstoßlader) oder einen Teil der Verbrennungsgase (Gasdrucklader) der Nachladevorgang aus einem Magazin und das Auswerfen der abgeschossenen Hülse selbstätig ausgelöst werden. Nach jedem Schuss muss der Abzug losgelassen werden, um den nächsten Schuss abzugeben.
Vollautomaten
Gewehre, bei denen nach einem Schuss durch Rückstoß oder einen Teil der Verbrennungsgase der Nachladevorgang aus einem Magazin, das Auswerfen der abgeschossenen Hülse und der nächste Schuss selbstätig ausgelöst werden, heißen Vollautomaten. Das Schießen dauert solange, bis der Abzug der Waffe losgelassen wird oder das Magazin leergeschossen ist. Vollautomatische Gewehre, häufig als Schnellfeuergewehre oder Sturmgewehre bezeichnet, können als Gasdrucklader oder Rückstoßlader konstruiert sein. Die meisten Sturmgewehre werden heute als Gasdrucklader gebaut. Automatische Gewehre können theoretisch, je nach Konstruktion, sechshundert und mehr Schüsse pro Minute abgeben. In der Regel werden jedoch nur kurze Feuerstöße (Bursts) von zwei bis 5 Schuss abgegeben (Spritzfeuer). Längere Feuerstöße werden als Dauerfeuer (Mähfeuer) bezeichnet.
Vollautomatische Waffen (dazu zählen auch Maschinenpistolen, Maschinengewehre und Maschinenkanonen) unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Ihr Besitz ist nur den Streitkräften, den Behörden sowie bestimmten Staatsgästen erlaubt. Der private Besitz ist nur in Ausnahmefällen z.B. für wissenschaftliche Zwecke zugelassen. Der Besitz von kleinkalibrigen Feuerwaffen, die Vollautomaten stark ähnlich sehen, ist nach dem neuen Waffengesetz in der BRD in vielen Fällen erlaubt. Solche Anscheinwaffen bedürfen jedoch einer Zulassung durch das Bundeskriminalamt. Es muss unter anderem sichergestellt sein, dass die betreffende Waffe (Halbautomat) mit handelsüblichen Werkzeugen nicht in einen Vollautomaten umgebaut werden kann.
Sonderformen
Weblinks
| Bild:Commons-logo.svg | WikiCommons: Gewehr – Bilder, Videos oder Audiodateien |



