Freiwillige Feuerwehr

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Bild:Feuerwehreinsatz.JPG Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung FF, aber auch FFw) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften zusammensetzt. Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr können letztere jedoch nicht ständig einen Zug besetzen. Die Organisation den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.

In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.

In Österreich gibt es keine feste Einwohnergrenze zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr. Es liegt an der Gemeinde, welche Form der Feuerwehr den Brandschutz übernimmt. Vor allem aus finanziellen, aber auch aus historischen Gründen blieben deshalb die freiwilligen Strukturen überwiegend erhalten. So gibt es hierzulande nur sechs Berufsfeuerwehren; in den Landeshauptstädten Eisenstadt, St. Pölten und Bregenz werden ausschließlich Freiwillige Feuerwehren eingesetzt. Außer in Graz gibt es auch in den übrigen Landeshauptstädten Freiwillige Feuerwehren.

Die Freiwilligen Feuerwehren setzten sich in dieser Stärke hauptsächlich in den deutschsprachigen Ländern durch. Diese Entwicklung hält auch in den heutigen Tagen an, während das System in anderen Ländern Europas nach wie vor kaum üblich ist. In Deutschland wird die Freiwillige Feuerwehr als erste und größte Bürgerinitiative bezeichnet.

Bild:Feuerwehr Philippsthal.JPG

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Feuerwehr der Stadt Saarlouis im heutigen Saarland. Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Sie ist somit eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren des heutigen Deutschlands wenn nicht gar die älteste: Im Jahre 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brande, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompagnie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die Gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z.B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812). Weitere Informationen hierzu unter www.feuerwehr.saarlouis.de.

In Deutschland entstanden 1846 die ersten deutsch gegründeten Freiwilligen Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die Freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.

Zu den ersten Einsätzen war die Heidelberger Freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete und durch bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.

Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr.2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.

Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr war bereits 1831 in der kaiserlich-königlichen Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 eine freiwillige Bürgerwehr in Reichstadt in Böhmen gegründet.

Bild:Feuerwehr Blankensee.JPG

Alarmierung von Freiwilligen Mitgliedern

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z.B. zu Hause, beim Arbeitsplatz oder unterwegs.

Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie Sirenen oder in den meisten Fällen per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall z.B. bei einem Terroranschlag würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Allein schon in der Sylvesternacht sind die Handynetze überreizt. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Einsatz für die Feuerwehr über Mobiltelefone auflaufen würde, könnten die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig alarmiert werden. Funkmeldeempfänger laufen auf so genannten BOS-Frequenzen die ausschließlich nur für Einsatzkräfte vergeben werden.

Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglichst zur Feuerwache/zum Gerätehaus. Dies kann mit Problemen verbunden sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Da bei der Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit dem Privatfahrzeug eine unklare Rechtslage herrschte, hat beispielsweise in Niedersachsen das Innenministerium 1992 einen Runderlass herausgegeben mit der Empfehlung, schon aus Fürsorgegesichtspunkten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu ermahnen, ein Sonderrecht im Privatfahrzeug nicht in Anspruch zu nehmen. Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht in der Regel auf privaten Fahrzeug nicht installiert werden darf. Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort (siehe auch Sondersignal).

Hauptamtliche Kräfte

Diese Unterform ist in einigen Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern möglich und auch gebräuchlich. Hier arbeiten so genannte hauptamtliche Kräfte Hand in Hand mit einer Freiwilligen Feuerwehr zusammen. Zudem gibt es einige Städte mit über 100.000 Einwohnern, in denen durch Sondergenehmigung keine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden musste (z.B. Ulm). Auch in Österreich ist dies bei größeren Stadtfeuerwehren üblich. In diesem Fall sind es Gemeindebedienstete, die dauernd zum Feuerwehrdienst abgestellt werden.

Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte

In Österreich werden bei großen Feuerwehren oft auch zusätzlich zum freiwilligen Stamm Zivildiener zum Feuerwehrdienst herangezogen, da diese speziell die Tagesbereitschaft wesentlich verbessern. Bevorzugt werden dabei aber Zivildiener, die bereits vor ihrem Wehrersatzdienst Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr sind. Dadurch wird die Ausbildung, die die Zivildiener erhalten müssen, wesentlich erleichtert. Diese Zivildiener leisten nicht wie die normalen freiwilligen Mitglieder ihren Dienst ab, sondern eher wie Berufsfeuerwehrmänner, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind. Oft leisten Zivildiener auch nach ihrem abgeleisteten Zivildienst bei einer Feuerwehr weiterhin als freiwilliges Mitglied ihren Dienst.

In Deutschland werden solche Ersatzdienstleister in jeder freiwilligen Feuerwehr die im Katastrophenschutz mitwirkt aufgenommen, vorrausgesetzt der jeweilige Kommandant, das Landratsamt und das Kreiswehrersatzamt bewilligt den Antrag. (was eigentlich reine Proforma sein sollte) Sie verpflichten sich, 6 Jahre lang Dienst zu leisten und eine Mitarbeit bei mindestens 2/3 der angesetzten Arbeiten einzubringen (Offizielle Formuliereung). D.h. Mitarbeit bei den Übungen, allg. Arbeiten, im Voraus geplante Einsätze, usw. Beispiel.: von im Jahr 12 angesetzten Übungen muss man an mindestens 8 teilnehmen. Dabei sind die Zivildienstleistenden gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr und einer Kat-Einheit (zwischen 9 und 63 Personen). Grosser Vorteil dieser Variante ist:

  • a) Der Ersatzdienstleistende kann seinen Lebensweg (Schule/Arbeit) ohne Abwesenheit durch Bundeswehrausbildung weitergehen.
  • b) Die Ausbildung des Feuerwehrmannes wird gefördert und er leistet innerhalb der 6 Jahre die Arbeits- und Schulleistung ab, die ein durchschnittlicher "Freiwilliger" in 15 Jahren bringt.

Freiwillige Feuerwehr zur Unterstützung einer Berufsfeuerwehr

Bei dieser Variante handelt es sich sozusagen um den Gegenentwurf zu der im Abschnitt "hauptamtliche Kräfte" beschriebenen Form. Sie ist in allen (deutschen) Städten mit einer eigenen Berufsfeuerwehr (BF) anzutreffen, so beispielsweise in Berlin, Saarbrücken, München oder Hamburg (z.B. Freiwillige Feuerwehr Sendling). In Berlin oder Hamburg sind die Freiwilligen zum Teil sogar zu 10 Dienststunden im Monat auf einer Wache verpflichtet. So wird die BF entlasstet und der Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr hoch gehalten. Auch in den größeren österreichischen Landeshauptstädten existiert dieses Nebeneinander beider Feuerwehrstrukturen. Die freiwilligen Feuerwehren sind fest in die Organisationsstruktur der jeweiligen Berufsfeuerwehr eingebunden und im Einsatz geführt. Sie werden typischerweise bei Großschadensereignissen, zur Ablösung bei lang andauernden Einsätzen und bei Vorliegen einer Vielzahl von Ereignissen (Sturm, Silvester, etc.) alarmiert. In Hamburg bekommen die Freiwilligen Feuerwehren in einigen Stadtrandgebieten tiefergehende Schulungen, um Erste Hilfe über die für Feuerwehrmänner üblichen Standards hinaus leisten zu können. Dazu zählen auch Maßnahmen die mittels Defibrillator ausgeführt werden. Dadurch können die langen Anfahrtszeiten bis zum Eintreffen von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug überbrückt werden. Manche Freiwillige Feuerwehr wird aber auch bei tagtäglichen Einsätzen parallel zur Berufsfeuerwehr alarmiert. Durch die meist kürzere Anfahrt und die gute Ortskenntnis können so wichtige Minuten gewonnen werden. Zudem haben in vielen deutschen Städten Freiwillige Feuerwehren Spezialaufgaben, um eine große Einsatzmöglichkeit der Feuerwehr zu erhalten. Berufs- und Freiwillige Feuerwehr arbeiten dann Hand in Hand und ergänzen sich mit ihren Fähigkeiten.

Bild:Feuerwehreinsatzübung.JPG

Nachwuchsförderung

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer Freiwilligen Feuerwehr kann durch eine Jugendfeuerwehr durchgeführt werden. Auf die Probleme der Nachwuchsrekrutierung geht auch der Wikipedia-Leitartikel Feuerwehr im Abschnitt "Probleme" gesondert ein.

Verbreitung der Freiwilligen Feuerwehren

In den letzten Jahren wird zwar auch in vielen anderen Ländern versucht, ein freiwilliges Feuerwehrwesen aufzubauen. Dies ist aber durch Verordnungen nicht leicht durchzuführen. Auch in den unten angeführten Ländern dauerte es Jahrzehnte um diese Entwicklung durchzuführen.

Siehe auch

Weblinks



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