Fetischismus (Religion)
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Der Fetischismus (lat. facticius : nachgemacht, künstlich; franz. fétiche : Zauber(mittel)) bezeichnet einen Glauben an übernatürliche Eigenschaften bestimmter auserwählter oder ungewöhnlicher (vorwiegend selbstverfertigter) Gegenstände und deren Verehrung.
Er ist vom Ahnen- oder Gottesglauben zu unterscheiden. Ein Fetisch ist durch in weiterem Sinne vorgeschriebene Rituale beeinflussbar, durch welche er seine Kraft im Sinne von Magie entfaltet.
Fetische sind der Glück, Nutzen und Macht bringende Talisman und das Unheil und Feinde abwehrende Amulett. Elemente des Fetischismus sind allen Religionen eigen (siehe Reliquienverehrung).
Man unterscheidet kollektive und Individualfetische.
Fetische kommen oft bei Naturvölkern und schamanistisch geprägten Kulturen vor und werden dort auch in der Naturheilkunde eingesetzt, allerdings finden sich Äußerungen des Fetischismus in allen Religionen. Der Begriff des Fetischismus ist kein Klassifikationsmerkmal eines bestimmten Religionstyps.
Er hat religionsgeschichtlich lediglich Berechtigung als allgemeine Bezeichnung für formal gleiche Erscheinungen des religiösen Lebens, die - inhaltlich von durchaus unterschiedlicher Bedeutung - durchgängig in allen Religionsformen und auf allen Entwicklungsstufen der Religion auftreten: die Verehrung von Gegenständen als Sitz von Dämonen, Geistern, Magie, als Versinnbildlichung von Heiligen:
- die "Tjurunga" und andere heilige Gegenstände der Australier
- die in verschiedenen materiellen Gegenständen verkörperten "Schutzgeister" der nordamerikanischen Indianer
- der schwarze Kaabastein der Mohammedaner in Mekka,
- die Heiligtümer der Buddhisten in Lhasa,
- die Heiligenbilder, Kruzifixe und Reliquien des Christentums
und die verschiedenen ähnlichen Erscheinungen rein abergläubischer Praxis(siehe Aberglaube) wurzeln bedeutungsmäßig in sehr unterschiedlichen Vorstellungen und in sozialökonomisch weitgehend verschiedenen Voraussetzungen. Ihrem Wesen nach sind sie jedoch sämtlich Erscheinungsformen des Fetischismus.
Hieraus folgt ein allgemeiner Grundzug aller religiös-abergläubischen Praxis: das Vergegenständlichen (Sinnlich-konkret-Machen) des angenommenen Numinosen (der göttlichen Macht), worin sich die erkenntnistheoretisch wichtige Tatsache verdeutlicht, daß in der Religion die Produkte des menschlichen Geistes sich in eigenständige Gestaltungen transformieren können.



