Berufsfachschule
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Die Berufsfachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, d. h. für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Bildungsgänge dauern in Vollzeitform (Regelform) mindestens ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger. An Berufsfachschulen werden teilqualifizierende Bildungsgänge, die einen Teil der Berufsausbildung (z. B. berufliche Grundbildung) vermitteln, sowie vollqualifizierende Bildungsgänge mit Berufsabschluss angeboten. Die Bildungsgänge der Berufsfachschule sind in einer Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) geregelt.
Inhaltsverzeichnis |
Bildungsgänge der Berufsfachschule
Berufliche Grundbildung
Die Bildungsgänge dauern ein oder zwei Jahre. Ggf. kann die Grundbildung ganz oder teilweise auf eine nachfolgende Berufsausbildung im dualen System (nach einer Berufsgrundbildungs-Anrechnungsverordnung oder einer Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung) angerechnet werden, d. h. die nachfolgende Berufsausbildung verkürzt sich entsprechend. Diese Regelung wird aber aufgrund des sehr anspruchsvollen Stoffes in der Berufschule nicht häufig angewandt.
Ausbildungsberuf des dualen Systems
Die Ausbildung in diesen Bildungsgängen vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung. Die Dauer dieser Bildungsgänge orientiert sich an dem Zeitraum für vergleichbare Ausbildungen im dualen System. Bei der
Berufe des Gesundheitswesens
Die Ausbildung in den Berufen des Gesundheitswesens richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Bundes.
Künstlerische Berufe
Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik ist nur in Bayern möglich.
Kaufmännische Berufe
Ausbildung zum kaufmännischen Assistenten.
Berufe nach Landesrecht
Assistentinnen/Assistenten
Der Bildungsgang dauert 2 Jahre, Voraussetzung ist der Realschulabschluss. Für die Assistenten gelten gesonderte Rahmenvereinbarungen der KMK (Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von technischen Assistenten/technischen Assistentinnen an Berufsfachschulen", "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum kaufmännischen Assistenten/zur kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen").
Weblinks
- Eine ausführliche Information sowie eine Kursdatenbank ("KURS") bietet die Bundesagentur für Arbeit.
- http://www.kmk.org/beruf/home.htm
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