Bürgerkrieg
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Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt, der zwischen Gruppen innerhalb eines Landes (häufig unter Einmischung ausländischer Mächte) stattfindet.
Die Auseinandersetzungen finden meist zwischen Aufständischen (Rebellen) und der Regierung, oder aber zwischen organisierten politischen, nationalen oder auch religiösen und sozialen Gruppen statt. Ein Bürgerkrieg nimmt häufig die Form eines ungeregelten Krieges an, der dann ohne Rücksicht auf völkerrechtliche Regeln geführt wird. Etwa zwei Drittel der Kriege seit 1945 waren Bürgerkriege.
Häufige Ursachen für Bürgerkriege sind gewaltsame Regierungswechsel z. B. wegen des Sturzes von Diktatoren, Putschversuchen oder Revolutionen und Autonomie- beziehungsweise Sezessionsbestrebungen ethnischer oder nationaler Minderheiten. Bei einem Kampf aufstrebender Schichten um eine Um- oder Neugestaltung der staatlichen Ordnung spricht man hinterher nicht von Bürgerkrieg, sondern von Revolution.
Beispiele hierfür sind
- die Römischen Bürgerkriege 133–30 v. Chr.
- der Englische Bürgerkrieg 1642–1649
- der Portugiesische Bürgerkrieg 1828–1834
- der Sezessionskrieg (Amerikanischer Bürgerkrieg) 1861–1865
- der Russische Bürgerkrieg 1917–1922
- der Spanische Bürgerkrieg 1936–1939
- der Angolanische Bürgerkrieg 1975–1989, 1991–1994 und 1998–2002
- der Libanesische Bürgerkrieg 1975–1990
- der Afghanische Bürgerkrieg 1979–1989
- der Balkankonflikt (jugoslawischer Bürgerkrieg) 1991–1999
- der Kaschmirkonflikt seit 1948
Früher wurde der Dreißigjährige Krieg auch als Deutscher Bürgerkrieg bezeichnet.
Etwas gewagter ist die von Ernst Nolte geprägte Bezeichnung der beiden Weltkriege als „Europäischer Bürgerkrieg“.
Eigentlich gilt nach dem Völkerrecht der Bürgerkrieg als innere Angelegenheit eines Staates. Doch das Genfer Abkommen von 1949 stellte einige Grundsätze auf, die auch für den Bürgerkrieg gelten:
- Schutz der Gefangenen
- Versorgung der Verwundeten
- Verschonung der Zivilbevölkerung
Siehe auch: Staat, Putsch, Militär, Paramilitär, Minderheitenkonflikt, Terrorismus



