Autonomie
aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank
Als eine Autonomie (von (alt)griechisch αυτονομία, (αὐτονομία) autonomía = sich selbst Gesetze gebend, selbstständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang "Selbstständigkeit", "Unabhängigkeit", "Selbstverwaltung" oder "Entscheidungsfreiheit". Max Webers Definition lautet wie folgt: Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt). (Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12)
Besondere Bedeutung hat die Autonomie in der Privat- und Tarifautonomie.
Inhaltsverzeichnis |
Politologie
Volle Autonomie
Staaten oder Gebiete werden als autonom angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbstständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:
- Südtirol (zu Italien; Zweites Autonomiestatut von 1972)
- Gagausien (zu Moldawien)
- Autonome Republik Nachitschewan (zu Aserbaidschan)
- Karakalpakistan (zu Usbekistan)
- Färöer und Grönland (zu Dänemark)
- viele Republiken der Russischen Föderation (siehe auch Verwaltungsgliederung Russlands)
- teilweise ehemalige Kolonien, z. B. die des Vereinigten Königreiches und Frankreichs
Teilautonomie
Bestimmte Verwaltungseinheiten eines Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Beispiel: Das französische Département Elsaß hat eine Teilautonomie im ansonsten zentralisierten Bildungswesen (Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts, Ausmaß der Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht).
Eingeschränkte Autonomie
Eine Verwaltungseinheit eines Staates, z. B. Bundesstaat, kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Beispiel: Die Kantone der Schweiz haben Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden (Bildungswesen, innere Sicherheit, Sozialwesen, Gesundheitswesen), und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen.
Autonomie als Protest
Der Begriff „Autonomie“ zur Kennzeichnung einer politischen oder kulturellen Protesthaltung kam in den 70er Jahren zunächst in Italien auf. Gemeint war, den herrschenden Werten und Regeln in Form einer „zweiten Gesellschaft“ entgegenzutreten, und diese gegen die Mehrheitsgesellschaft durchzusetzen. Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol, die sich aus diesem Konzept ergaben, führten zur Militarisierung von Teilen der Protestbewegung, die in Deutschland seit den frühen 80er Jahren als „Autonome“ bekannt wurden.
Philosophie
Siehe Autonomie (Philosophie)
Siehe auch
| Bild:Wiktionary-logo-en.png | Wiktionary: Autonomie – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |



