Armatur
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Eine Armatur (aus dem lateinischen) bezeichnet eine Bedieneinheit einer Maschine.
Weiterhin wird eine Armatur zur Steuerung und Regelung von Fluidströmungen in Rohrleitungen verwendet. Daneben gibt es auch noch die Sicherheitsarmatur zur Begrenzung des Druckes in druckbelasteten Anlagen wie Kessel und Reaktoren. Grob unterscheidet man dabei folgende Bauarten:
In allen diesen Bauarten verschließt ein Schließelement die an die Armatur angeschlossene Rohrleitung. Beim Ventil ist das der Ventilteller, beim Hahn ist das ein kugel- oder kegelförmiges Formstück, bei Klappe und Schieber eine ebene metallische Platte, die in die Rohrleitung geklappt bzw. eingeschoben wird.
Jede dieser Bauform der Armatur hat ihren Einsatzbereich nach in der Rohrleitung vorherrschendem Druck oder der Temperatur, nach der Größe der Rohrleitung, nach den Anforderungen der Dichtheit der Armatur, der Drosselung und der Richtung des Fluidstromes, sowie des Mediums selbst. In Haus-Gasleitungen z. B. müssen Gashähne als Absperrarmatur eingebaut werden, in Wasserleitungen müssen es Absperrventile sein, die umgangssprachlich falsch als "Wasserhähne" genannt werden.
Armaturen können von Hand wie beim Wasserhahn im eigenen Bad oder von Getriebemotoren betätigt werden. Bei Rückschlagarmaturen bewirkt der Fluidsstrom in der Rohrleitung ein selbständiges Schließen der Armatur.
Im weiteren Sinne bezeichnet man als Armatur auch andere Einbauten in Rohrleitungen wie zum Beispiel Kondensat-Ableiter, Schaugläser, Messblenden, Steckscheiben, Kompensatoren, Filter, Siebe und der gleichen mehr.
Siehe auch: Wasserführende Armatur bei der Feuerwehr, Armaturenbrett, Absperrorgan



