Archipelgewässer
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Mit Archipelgewässer werden die Hoheitsgewässer innerhalb eines Archipels eines Inselstaats bezeichnet.
Der Begriff wurde im Seerechtsübereinkommen der UNO von 1982 neu geprägt. Die Archipelgewässer liegen innerhalb einer Linie, die die äußeren Punkte der Inselgruppe geradlinig miteinander verbindet. Die einzelnen geraden Stücke der Linie dürfen dabei nicht länger als 100 Seemeilen (etwa 185 km) sein, und innerhalb des umschlossenen Gebiets darf das Verhältnis von Wasserfläche zu Landfläche nicht größer als 9:1 sein.
Die Archipelgewässer stehen rechtlich zwischen den normalen Küstengewässern und den Binnengewässern. Staaten mit ausgedehnten Archipelgewässern sind etwa die Philippinen und Indonesien.



