Krone Aragonien

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Bild:Disambig-grau.png Dieser Artikel befasst sich mit dem mittelalterlichen Königreich. Siehe auch: Aragonien (Region)

Die Krone Aragonien (span. Corona de Aragón, katalan. Corona d'Aragó) war ein historisches Staatsgebilde, das von 1137 bis zum Ende des Mittelalters bestand und sich im Laufe der Zeit von den ursprünglichen Kerngebieten Aragonien im engeren Sinne und Katalonien auf einen großen Teil des Mittelmeerraumes ausdehnte.

Die Krone Aragonien entstand im Jahre 1137, als das Königreich Aragonien im engeren Sinne, das 1035 unter Ramiro I. die Unabhängigkeit von Navarra erreicht hatte, nach dem Aussterben der einheimischen Dynastie 1134 unter die Herrschaft der Grafen von Barcelona fiel. So enstand eine Staatsgemeinschaft aus dem eigentlichen Königreich Aragonien und Katalonien, die sich später auf das Königreich Valencia und weitere Gebiete ausdehnte. Innerhalb dieser Staatsgemeinschaft behielten die einzelnen Teilgebiete ihre innere Selbständigkeit, lediglich auf außenpolitischem Gebiet waren sie unter einem gemeinsamen Monarchen vereint.

Dieses Reich hatte sein Zentrum in Katalonien, so dass es manchmal von Historikern als Katalonien-Aragonien bezeichnet wird. Barcelona war somit das tatsächliche Zentrum eines mediterranen Reiches, das das Mittelmeer kontrollierte und bedeutende Auswirkungen auf das Seerecht hatte (zum Beispiel die katalanischen Llibre del Consolat del Mar).

1172 wurde die Grafschaft Roussillon ererbt, 1235 die Balearen und 1238 Valencia erobert. Mit der Vertreibung der Anjou aus Palermo 1282 („Sizilianische Vesper”) konnte von Peter III. Sizilien gewonnen werden, im Jahre 1323 auch Sardinien. In Neapel regierten die Anjou weiter, bis 1442 Alfons V. das Königreich für Aragón eroberte, allerdings beschwor dies Konflikte mit Frankreich herauf, da die französischen Könige sich als rechtmäßige Erben der Anjou verstanden. Die dynastische Vereinigung von Kastilien und Aragonien 1479, als Ferdinand II. von Aragonien Isabella von Kastilien heiratete, führte zu der Schaffung eines einheitlichen Spaniens als eigenständiges Völkerrechtssubjekt 1516.

Siehe auch: Liste der Herrscher Spaniens, Kategorie:König (Aragonien)



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