Alliierte Kommission für Österreich

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Die Alliierte Kommission für Österreich entstand im Jahr 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Die Hauptalliierten hatten sich, beginnend mit der Konferenz von Teheran, mehrfach auf unterschiedlicher Ebene getroffen, um eine Einigung über das Vorgehen für die Zeit nach dem Sieg über das Großdeutsche Reich zu erzielen. So hatte die Konferenz von Casablanca die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation erhoben und die Konferenz von Jalta eine Einteilung in Besatzungszonen sowie eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentrale Kontrollkommission beschlossen.

Zu Österreich gaben die Alliierten Ende 1943 die Moskauer Deklaration ab, nach der sie den „Anschluss“ von 1938 als nichtig betrachteten und somit ein freies und wiederhergestelltes Österreich befürworteten.

Nach der Befreiung Wiens durch die Rote Armee am 13. April 1945 erklärten die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ am 27. April in einer gemeinsamen Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs mit Berufung auf diese Deklaration den „Anschluss“ für nichtig und bildeten eine provisorische Staatsregierung, die allerdings zunächst lediglich von der Sowjetunion, nicht aber den anderen Alliierten anerkannt wurde.

Nach dem endgültigen militärischen Zusammenbruch des Großdeutschen Reiches und der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai verkündeten die Siegermächte am 5. Juni mit ihrer Berliner Deklaration für Deutschland offiziell die Übernahme der Regierungsgewalt und das dortige Alliierte Kontrollverfahren; für Österreich kam es am 4. Juli zur Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommen über die Alliierte Kontrolle.

Erstes Kontrollabkommen

In dem Ersten Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 wurde von den vier Alliierten eine alliierte Kommission für Österreich eingerichtet. Sie bestand aus dem Alliierten Rat, dem Exekutiv-Komitee und jeweils einem Stab der Besatzungsmächte.

Alliierter Rat

Ursprünglich setzte sich der Rat aus den militärischen Kommissaren der Besatzungsmächte zusammen. Fragen die das gesamte Bundesgebiet betrafen, mußten alle vier Kommissare nach Rücksprache mit ihren Regierungen gemeinsam treffen. Einzeln hatten sie jedoch in den jeweiligen Besatzungszonen volle Entscheidungsbefugnisse. Jeder militärischer Kommissar hatte einen politischen Berater zur Seite. Der Rat kam mindestens alle zehn Tage zusammen. Der Vorsitz rotierte unter den vier Mitgliedern. Der Alliierte Rat hatte dafür zu sorgen, dass die Pläne der einzelnen Regierungen jeweils für ganz Österreich durchgeführt werden.

Exekutiv-Komitee

Dieses Komitee setzte sich aus je einem Vertreter der Kommissare, der ebenfalls einen hohen militärischen Rang hatte zusammen. Das Komitee hatte die Ausführung der Beschlüsse zu überwachen.

Stäbe

Die Stäbe hatten verschiedene Aufgaben und teilten sich auf Sachgebiete, wie Militärische, Marine- und Luftfahrt-Angelegenheiten, Wirtschaft, Finanzwesen, Reparationen; Übergaben und Wiedergutmachungen, Inneres, Arbeit, Rechtsfragen, Kriegsgefangene, Politik und Transport.

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben der Alliierten Kommission für Österreich waren:

  • Die Einhaltung des Waffenstillstands in Österreich zu gewährleisten
  • Die Trennung Österreichs von Deutschland zu verwirklichen
  • So schnell als möglich eine Österreichische Zentralverwaltung einzurichten
  • freie Wahlen für eine österreichische Regierung vorzubereiten
  • die zwischenzeitliche Verwaltung sicherzustellen.

Ziel im ersten Kontrollabkommen war schon Aufgaben, die von österreichischen Behörden erledigt werden können, wieder an diese zurück zu geben. Dazu wurden Alliierte Kommandanturen (Kommandantura) errichtet.

Die Unterzeichner des Abkommens waren in London:

Zweites Kontrollabkommen

Im Zweiten Kontrollabkommen, das am 28. Juni 1946 abgeschlossen wurde, wurde der österreichischen Bundesregierung schon weitgehende Gesetzgebungsfreiheit gegeben. Es verfiel das Vetorecht der Besatzungsmächte. Nur bei Verfassungsgesetzen konnten die Mächte ein Veto einlegen. Österreich wurde auch erlaubt mit einzelnen Siegermächten bilaterale Verträge abzuschließen. Das war ein wesentlicher Punkt bei den nunmehrigen Besitzverhältnissen des ehemals deutschen Eigentums. Jetzt war es auch möglich, mit allen Mitgliedsländern der UNO diplomatische Beziehungen aufzunehmen, was bis dato nicht erlaubt war.

Das Zweite Kontrollabkommen hatte bis zum österreichischen Staatsvertrag Gültigkeit.

Unterzeichnet wurde dieses Abkommen von den vier Hochkommissaren:

  • Generalleutnant J. S. Steele (Großbritannien)
  • General Mark W. Clark (USA)
  • Generaloberst L. V. Kurassow (UdSSR)
  • Armee-Korps-General M. E. Béthouart (Frankreich)

Später wurde der Kontrollrat nicht mehr durch Militärs, sondern durch zivile Beamte der Verwaltung gebildet.

Ihre letzte Sitzung hat die alliierte Kommission am 27. Juni 1955.

Literatur

Manfried Rauchensteiner: Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich 1945 bis 1955

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