Abfallverzeichnisverordnung
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Die Abfallverzeichnis-Verordnung dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit. Sie wurde erlassen zur Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs.
Die Bezeichnung erfolgt durch die Zuweisung eines Abfalls zu einer Abfallart, die mit einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer bezeichnet ist.
Siehe auch: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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