Ärztliche Aufklärung

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Bild:Disambig-grau.png Dieser Artikel erläutert die Aufklärung von Patienten; für andere Bedeutungen siehe Aufklärung (Begriffsklärung).

Die ärztliche Aufklärung behinhaltet Information eines Patienten über eine Erkrankung und geplante Therapiemaßnahmen. Sie umfasst die Selbstbestimmungsaufklärung und die Sicherheitsaufklärung. Die Selbstbestimmungsaufklärung soll den Patienten eine allgemeine Vorstellung von der Art und dem Schweregrad der Behandlung sowie von den Belastungen und Risiken vermitteln, denen er sich aussetzt. Sie soll ihn in die Lage versetzen, selber über die Behandlung zu entscheiden. Unter der Sicherheitsaufklärung (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten. So ist der Patient auf Unverträglichkeitsrisiken, auf eine möglicherweise nicht sichere Wirkung des Eingriffs (z. B. Sterilisation) oder auf eine ärztlicherseits anzuratende Änderung der Lebensführung hinzuweisen. Die Sicherheitsaufklärung soll den Patienten vor Folgen, insbesondere in seinem Verhalten, warnen. Die Sicherheitsaufklärung ist eine therapeutische Pflicht, deren Versäumnis einen eigenständigen Behandlungsfehler begründet. Sie berührt die Wirksamkeit der Einwilligung nicht.

Krankenhaus

Der Krankenhausträger und die Chefärzte müssen durch geeignete Richtlinien, Anleitung und Kontrolle dafür sorgen, dass die ärztlichen Aufklärungspflichten eingehalten werden.

Das Krankenhaus darf seinen Ärzten nicht freistellen, wann und wie sie aufklären. Es muss die Art und Weise der Aufklärung festlegen und darauf hinweisen, dass

  • die Aufklärung rechtzeitig und patientenbezogen stattfinden muss,
  • Aufklärungsformulare nur als Merkblatt zur Vorbereitung oder Ergänzung des Aufklärungsgesprächs benutzt werden dürfen und
  • auf besondere Risiken hinzuweisen ist und dies handschriftlich dokumentiert werden muss.

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